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Seit 2013 ist jeder Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet, eine  sog. "Gefährdungsbeurteilung zur psychischen Belastung am Arbeitsplatz" zu erheben, zu dokumentieren und regelmäßig zu aktualisieren. Der Zeitaufwand ist erheblich und die Vorgaben, die einzuhalten sind, umfangreich. Sollte sich bei einer Betriebsprüfung herausstellen, dass die "GBU-Psyche" gar nicht oder unvollständig erhoben wurde, drohen hohe Bußgelder.

Wir beraten Sie gerne bei der Durchführung der "GBU-Psyche" in Ihrem Unternehmen oder führen diese auch gerne selbst für Sie durch. 

Übrigens - Stichwort Kosten: Die Kosten für die Durchführung der "GBU-Psyche" können Sie in aller Regel als Betriebsausgaben steuerlich geltend machen - ein Bußgeld dagegen nicht!

 

http://gefaehrdungsbeurteilung-psyche-suederelbe.de