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Gefährdungsanalyse als strategisches Instrument der Restrukturierung

 

Seit 2006 sind die Arbeitgeber verpflichtet, tiefgreifenden Veränderungen unter Berücksichtigung der Umstände durchzuführen, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit beeinflussen. „Dabei hat er eine Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten anzustreben.“ (§3 Abs.1 ArbSchG).

 

Doch in der Realität werden nach wie vor Restrukturierungen viel zu schnell und in immer kürzeren Abständen durchgeführt und die damit zumeist verbundenen Personalabbauszenarien werden in aller Regel nach dem Gießkannenprinzip festgelegt.

 

Immer häufiger wird deutlich, dass die Restrukturierungskosten den wirtschaftlichen Nutzen aufzehren oder sogar übersteigen. Darüber hinaus hat jüngst eine Studie der Euro-Found belegt, dass auch die Beschäftigten, die in und nach einem Restrukturierungsprozess „an Bord“ bleiben, unter massiven gesundheitlichen Beeinträchtigungen leiden.

 

Restrukturierungen sind in dieser Form also sowohl betriebswirtschaftlich als auch volkswirtschaftlich fragwürdig.

 

Andererseits ist auch Arbeitnehmervertretern längst klar, das Anpassungen immer wieder notwendig sind, denn wie haben schon Naturforscher bewiesen: Die Dinosaurier sind ausgestorben, weil sie sich nicht verändern konnten.

 

Die Frage ist also: Wie können Betriebs- und Personalräte diesem Dilemma entrinnen?

 

Den Instrumenten des betrieblichen Gesundheitsschutzes kommt dabei eine besondere strategische Bedeutung zu. Ich informiere Sie gerne näher und unterstütze Sie dabei, betrieblichen Gesundheitsschutz als strategisches Instrument bei Restrukturierungen einzusetzen.